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Alles begann mit dem Erdölbevorratungsgesetz

Der Auftrag

Im Herbst 1973 führten arabische Staaten gegen Israel Krieg. Die Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC) drosselte die Ölfördermengen, um die westliche Welt, die Israel unterstützte, unter Druck zu setzen. Der Ölpreis stieg und stieg.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete noch im selben Jahr das Energiesicherungsgesetz. An vier aufeinander folgenden Sonntagen herrschte auf westdeutschen Straßen ein Fahrverbot, an den Wochentagen galt sechs Monate lang eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf Landstraßen bzw. 100 km/h auf Autobahnen.

Fünf Jahre später verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Erdölbevorratungsgesetz und installierten den Erdölbevorratungsverband (EBV).

Im Auftrag des EBV betreibt die Nord-West Kavernengesellschaft mbH mit Sitz in Wilhelmshaven Kavernen und lagert einen Teil der Mineralölreserven ein, auf die in Notzeiten zurückgegriffen werden kann. Der Vorrat, den der EBV insgesamt verwaltet, reicht heute für 90 Tage.

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