Landschaft

Bergrecht

Alle Tätigkeiten in einem Bergbaubetrieb, auch der Bau und der Betrieb einer Kavernenanlage, unterliegen der Aufsicht der Bergbehörde. Instrument der Betriebsüberwachung ist das Betriebsplanverfahren. Die Betriebspläne, in denen der Bergwerksunternehmer alle vorgesehenen Arbeiten zu beschreiben hat, sind von der Bergbehörde zuzulassen, wenn die sich aus dem Bergrecht ergebenden Anforderungen erfüllt sind.

Im Betriebsplanverfahren sind auch Belange zu berücksichtigen, die sich nicht aus dem Bergrecht ergeben (z. B. Sicherheit, Umweltschutz, Planungsbelange von Gemeinden) und insoweit die Beteiligung „Träger öffentlicher Belange“ sicherzustellen.

Solungs-Bergbau

Die Aussolung von Kavernen führt unmittelbar zur Gewinnung von Salz. Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, also auch der Bau einer Salzkaverne, unterliegen der Berggesetzgebung (Bundesberggesetz). Das Recht zur bergbaulichen Tätigkeit wird in unterschiedlichen Ausgestaltungen als Bergbauberechtigung von der zuständigen Behörde erteilt. Für den EBV ist dies das Landesbergamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld und Hannover.

Unternehmen Unternehmen