Im Betriebsplanverfahren sind auch Belange zu berücksichtigen, die sich nicht aus dem Bergrecht ergeben (z. B. Sicherheit, Umweltschutz, Planungsbelange von Gemeinden) und insoweit die Beteiligung Träger öffentlicher Belange sicherzustellen.
Bergrecht

Im Betriebsplanverfahren sind auch Belange zu berücksichtigen, die sich nicht aus dem Bergrecht ergeben (z. B. Sicherheit, Umweltschutz, Planungsbelange von Gemeinden) und insoweit die Beteiligung Träger öffentlicher Belange sicherzustellen.
Solungs-Bergbau
Die Aussolung von Kavernen führt unmittelbar zur Gewinnung von Salz. Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, also auch der Bau einer Salzkaverne, unterliegen der Berggesetzgebung (Bundesberggesetz). Das Recht zur bergbaulichen Tätigkeit wird in unterschiedlichen Ausgestaltungen als Bergbauberechtigung von der zuständigen Behörde erteilt. Für den EBV ist dies das Landesbergamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld und Hannover.
